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   RG, 04.03.1937 - VI 313/36   

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https://dejure.org/1937,598
RG, 04.03.1937 - VI 313/36 (https://dejure.org/1937,598)
RG, Entscheidung vom 04.03.1937 - VI 313/36 (https://dejure.org/1937,598)
RG, Entscheidung vom 04. März 1937 - VI 313/36 (https://dejure.org/1937,598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Witwe eines verunglückten Beamten auch für die Zeit nach seinem mutmaßlichen Tode Schadensersatz dafür fordern, daß sie infolge seines vorzeitigen Ablebens nur ein geringeres Witwengeld erhält?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 20
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59

    Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen

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  • BFH, 27.11.1985 - II R 148/82

    Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters -

    Weder ein Rückgriff auf das Gutachten des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 21. Mai 1931 I D 1/30 (RFHE 29, 137) noch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten zur Alterssicherung des anderen Ehegatten (vgl. Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 844 Abs. 2 BGB Nr. 2, 11, Versicherungsrecht - VersR - 1956, 38, BGHZ 32, 246, VersR 1971, 717, BGHZ 74, 38, 46, die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - RG - abwich, vgl. Juristische Wochenschrift - JW - 1906, 570, 571, RGZ 152, 356, 359; 155, 20; 164, 65, 71; 165, 219, 221; unklar RGZ 159, 21, 23), geben Veranlassung zu einer Änderung der Rechtsprechung.
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat aus dem Grundsatz, dass der Anspruch auf Schadensersatz nur bis zum mutmasslichen Lebensende des Getöteten reicht, gefolgert, dass die Ehefrau keinen Anspruch wegen der ihr entgehenden oder infolge des frühzeitigen Todes des Ehemannes geringer gewordenen Witwenpension habe (RGJW 1906, 570 [571] Nr. 42; RGZ 155, 20).
  • BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61

    Ersatzfähigkeit geringerer Versorgungsbezüge als Folge der unfallbedingten

    25. November 1955 - VI ZR 228/54 - VersR 1956, 38) und daß daher - abweichend von der Entscheidung RGZ 155, 20 - auch die Beamtenwitv/e nicht von dem deliktsrechtlichen Ersatz des Nutzens ausgeschlossen werden darf, der ihr durch die entsprechend erweiterte Witwenrente zugute gekommen wäre" wenn das Beamtenverhältnis ihres Ehemannes nicht durch Unfalltod ein vorzeitiges Ende gefunden hätte (BGHZ 32, 246, 249)" Der gleiche Grundsatz, so meinen die vorinstanzlichen Gerichte, müsse auch dann gelten, wenn der Unfall des Beamten nicht zu seinem Tode, sondern zu einer Verletzung führe, die seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach sich ziehe und bei seinem späteren Tode eine geringere Bemessung der sonst zu gewährenden Hinterbliebenenversorgung zur Folge habe".
  • BGH, 26.05.1954 - VI ZR 69/53

    Umfang des Schadenersatzanspruchs der Witwe eines freiberuflichen Unfallgetöteten

    Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 HaftpflG gewährt - ebenso wie § 844 Abs. 2 BGB - der Witwe keinen Anspruch auf vollen Ersatz des ihr durch den Tod ihres Ernährers entstandenen Schadens, sondern die Ersatzpflicht des Schädigers ist vom Gesetzgeber bewußt (Motive zum BGB Bd. II, 787) auf den Schaden beschränkt worden, den die Witwe durch den Verlust ihres Unterhaltsanspruchs gegen den Ehemann während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens erleidet (RGZ 155, 20).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 14/52
    In diesem Zusammenhang wird sich das Gericht dann, wenn es dennoch zu der Auffassung gelangen sollte, die Klägerin hätte ihren Ehemann überlebt, mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob die Klägerin auch dadurch einen Schaden erlitten hat, daß geringere Zahlungen aus der Angestelltenversicherung geleistet werden (RG JW 1937, 2519; RG JW 1906, 570; RGZ 155, 20; OLG Düsseldorf VerkRS 1951, 329 ff [334]; DAR 1951, 3 [5]; Wussow in DR 1940, 1866).
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